FAQ: Mitgliedschaft
Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann man sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, auch Geschäftsanteile genannt, an der Genossenschaft beteiligen. Über Geschäftsanteile erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit mindestens 100 Euro beziehungsweise Vielfachen davon möglich (maximal 20.000 Euro). Im Gegensatz zu einer Aktie ändert sich der Nominalwert Ihres Geschäftsanteils nicht. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden ausgeschüttet, deren Höhe sich nach dem Erfolg des Unternehmens richtet.
Zudem können Mitglieder sich in Form von nachrangigen Darlehen an der Heidelberger Energiegenossenschaft beteiligen. Es werden Beteiligungspakete vergeben, die jeweils ein nachrangiges Darlehen und Genossenschaftsanteile in einem festen Verhältnis enthalten. Dadurch ergibt sich eine Mischrendite aus dem festen Zinssatz der nachrangigen Darlehen und den potentiellen Dividendenzahlungen auf die Geschäftsanteile.
Dividende auf Genossenschaftsanteile: Muss auf die Erträge Kapitalertragsteuer gezahlt werden?
Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (nur für eine Einkommensgrenze 73.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 151.000 Euro (Verheiratete)), davon 5,5 % Kapitalertragssteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer).
Dividende auf Genossenschaftsanteile: Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Im Falle einer Dividendenausschüttung erfolgt die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung über das Online-Portal. Wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung anmelden, finden Sie die Bescheinigungen unter Mein Konto/Meine Beteiligungen.
Dividende auf Genossenschaftsanteile: Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft bei einer Dividendenausschüttung ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist.
Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.
Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?
Wenn ein Mitglied verstirbt, gehen die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Details zur Handhabung der Mitgliedschaft im Todesfall entnehmen Sie unserer Satzung § 7.
Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich einen Genossenschaftsanteil zeichne?
Nein, Sie benötigen kein Depot. Sie erhalten für Ihre Unterlagen eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.
Was bedeutet die Nachrangigkeit der Darlehen?
Nachrangigkeit der Darlehen bedeutet, dass der Kreditgeber mit seinen Forderungen hinter den anderen Gläubigern, beispielsweise einer Bank, zurücktritt. Dies sichert Banken jene gesonderte Stellung zu, die sie laut Gesetz haben müssen.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.
Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?
Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleich gewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die operativen Geschäfte der Genossenschaft und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen: Sie unterstützen aktiv die Energiewende; Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft; Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionale Energiewende-Projekte sowie Anspruch auf eine Dividende, wenn die Generalversammlung eine entsprechende Ausschüttung beschließt.
Wie kann ich Mitglied werden?
Sie können ganz bequem in unserem Online-Portal Mitglied werden. Wichtig: Sie benötigen dafür eine gültige E-Mail-Adresse.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und anschließend wird Ihnen eine Kopie per E-Mail zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihre Genossenschaftsanteile überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online auf www.heg.buergerwerke.de ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Um Ihre persönliche Beitrittserklärung zu generieren, registrieren Sie sich bitte in unserem Mitgliederportal und legen sich ein Konto an. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier: https://heg.buergerwerke.de/mitglied_werden.
Gibt es einen Mindestanlagebetrag?
Bereits ab einer Summe von 100 Euro für einen Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der Genossenschaft. Jedes Mitglied kann maximal 200 Geschäftsanteile (~ 20.000 Euro) zeichnen. Ungeachtet der Anzahl der gezeichneten Anteile hat jedes Mitglied eine Stimme in der Generalversammlung.
Können Minderjährige Mitglied werden?
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel ein Elternteil, nötig.
Wie kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen?
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft schriftlich zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zu kündigen. Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es schriftlich einen oder mehrere seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Diese Unternehmensbeteiligung wird, bei Austritt aus der Genossenschaft, wieder zurückgezahlt.
Darlehen: Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Ja, auf Ihre Erträge müssen Sie Kapitalertragssteuer zahlen. Im Gegensatz zu Dividendenauszahlungen wird die Kapitalertragssteuer für Zinsen und Tilgung Ihrer Darlehen von der Genossenschaft nicht abgeführt und muss von Ihnen im Rahmen Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
Darlehen: Wo finde ich meine Zinsmitteilung?
Sie können Ihre entsprechenden Zinsmitteilungen in unserem Mitgliederportal abrufen, sobald die Zinsen und Tilgung im Februar für das Vorjahr ausgezahlt wurden.